Schadenabwicklung mit der Versicherung
Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung Ihres Schadens!
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Schadens mit der Versicherung und nehmen Ihnen die Korrespondenz mit Sachverständigen und der Schadenabteilung ab. Die Abrechnung des Schadens wickeln wir direkt mittels Abtretungserklärung für Sie ab. Sie müssen nicht in finanzielle Vorleistung gehen!
Welche Pflichten habe ich gegenüber der Versicherung?
Grundsätzlich besteht seitens des Versicherungsnehmers eine Schadenminderungspflicht. D.h. Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten. Natürlich kann niemand erwarten, daß Sie sich selber in Gefahr bringen (z.B. Hagelschlag).
– Im Kasko Schadenfall sind Sie verpflichtet, den Schaden innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung zu melden.
– Sollten Sie einen Schaden verursacht haben (Haftpflichtschaden), so ist dieser unverzüglich Ihrer Kfz Haftpflichtversicherung anzuzeigen.
Sie sind als Schädiger nicht berechtigt, ein Schuldeingeständnis abzugeben! Füllen Sie vor Ort lediglich den Unfallbericht aus, ohne Ihre Schuld einzuräumen. Die Schuldfrage wird vom Versicherer mittels Unfallfragebogen ermittelt.
Ihr Recht im Haftpflichtschadenfall:
- Sie haben als Geschädigter die freie Sachverständigenwahl (ab einer Bagatellgrenze von 750 EUR)
- Sie haben für die Reparaturdauer Anspruch auf einen Ersatzwagen, alternativ auf Zahlung von Nutzungsausfall
- Sollte es zur Schadenabwicklung erforderlich sein, dürfen Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt hinzuziehen
- Bei neueren Fahrzeugen steht Ihnen oftmals eine Wertminderung zu, die vom beauftragten Sachverständigen festgelegt wird
- 130% Regelung: Sollte bei Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden vorliegen, sind Sie berechtigt, das Fahrzeug bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren zu lassen. Allerdings müssen Sie dann bestätigen, dass Sie das Fahrzeug 6 Monate weiter nutzen.
- Sie haben im Haftpflichtschadensfall die freie Werkstattwahl und dürfen sich die Werkstatt Ihres Vertrauens selber aussuchen