Dekra Gutachten
Bei uns im Hause erhalten Sie Dekra Gutachten für folgende Bereiche:
- Haftpflichtschaden Gutachten (sie sind der Geschädigte und haben somit die freie Gutachterwahl) ab einer Bagatellgrenze von 750 EUR
- Restwertgutachten zur Ermittlung des Restwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall
- Wertgutachten aller Art
- Oldtimergutachten
- Lackgutachten
- Gutachten zur Beweissicherung und Gegenüberstellungen der Fahrzeuge
- Im Kasko Schadensfall hat die Versicherung das Recht, den Sachverständigen zu bestimmen. Oftmals greifen Versicherer dann auch auf Sachverständige aus dem Hause Dekra zurück